Abfallvermeidung & Bewirtschaftung von Altbatterien

Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien

Gemäß § 24 Abs. 3 BattDG in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 der EU-Batterieverordnung 2023/1542 stellen wir Informationen zur Abfallvermeidung sowie zur Bewirtschaftung von Altbatterien bereit.

Die hierfür erforderlichen offiziellen Pflichtinformationen werden zentral durch die Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH) veröffentlicht und können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.batterie-zurueck.de/de/mediathek/

Bitte beachten Sie diese Informationen, um einen sachgerechten Beitrag zur sicheren Nutzung, Sammlung und Behandlung von Altbatterien zu leisten.

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